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Malerarbeiten
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Altbau-Renovation: Gute Aussichten für Neueigentümer
Die sogenannte Dumont-Praxis, die festsetzt, dass Unterhaltsaufwendungen für
Liegenschaften, welche in einem offensichtlich vernachlässigten Zustand
übernommen worden sind und innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme
renoviert werden, grundsätzlich nicht von den Steuern abgezogen werden können,
wird aufgehoben. Damit sind Neueigentümer zukünftig sowohl auf Bundes- als auch
auf Kantonsebene gegenüber bisherigen Eigentümern steuerlich nicht mehr
benachteiligt, da sie alsbald die Aufwendungen für Wert erhaltende
Unterhaltsarbeiten (z. B. Aussenwandsanierung mit Fassadenwärmedämmung etc.)
ebenfalls uneingeschränkt werden abziehen können.
Tipp:
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